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RECHTSPRECHUNG


RS0021286


Der Vermieter haftet dem Mieter nicht nur für sein eigenes Verschulden, sondern auch für das seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch für das Verschulden von Gewerbsleuten, deren er sich zur Ausführung von Instandhaltungsarbeiten bedient. Der Hausbesitzer haftet dem Mieter daher für diesem bei Bauarbeiten am Haus durch Verschulden der Arbeiter des Bauunternehmens zugefügte Schäden (zB durch Sturz des Mieters über eine auf der Hausstiege eingeschlagene Bauklammer)


Rechtssatz:

§ 1096 ABGB stellt lediglich eine dem Wesen des Bestandverhältnisses entsprechende Anpassung der allgemeinen Gewährleistungsvorschriften dar und vermag für sich allein eine Verpflichtung des Bestandgebers zum Ersatz von Schäden nicht zu begründen, die aus einer Mangelhaftigkeit des Bestandobjektes entstehen; ein derartiger Schaden kann nur nach allgemeinen Grundsätzen des Schadenersatzrechtes auf Grund Verschuldens geltend gemacht werden. Dabei haftet der Bestandgeber nicht nur für sein eigenes Verschulden, sondern auch für das seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch für das Verschulden von Gewerbsleuten, deren er sich zur Ausführung von Instandhaltungsarbeiten bedient.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob193/57 (1Ob194/57); 8Ob99/67; 7Ob19/73; 1Ob729/82; 2Ob585/82; 1Ob600/87; 7Ob704/89; 3Ob589/90; 6Ob549/91; 2Ob2343/96i; 1Ob113/02b; 3Ob20/09a; 1Ob206/09i; 4Ob191/10g; 2Ob215/10x; 7Ob170/11t; 3Ob47/13b; 6Ob138/14h; 1Ob229/14d

Schlagworte:

Entscheidung:
02.05.1957

Norm:
ABGB §1096
ABGB §1313a

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 193/57 Entscheidungstext OGH 02.05.1957 1 Ob 193/57 Veröff: MietSlg 5598
8 Ob 99/67 Entscheidungstext OGH 25.04.1967 8 Ob 99/67 Beisatz: Der Hausbesitzer haftet dem Mieter für diesem bei Bauarbeiten am Hause durch Verschulden der Arbeiter des Bauunternehmens zugefügte Schäden (durch Sturz des Mieters über eine auf der Hausstiege eingeschlagene Bauklammer). (T1) Veröff: EvBl 1968/4 S 18 = MietSlg 19108
7 Ob 19/73 Entscheidungstext OGH 28.02.1973 7 Ob 19/73 Beis wie T1 nur: Der Hausbesitzer haftet dem Mieter für diesem bei Bauarbeiten am Hause durch Verschulden der Arbeiter des Bauunternehmens zugefügte Schäden. (T2) Veröff: MietSlg 25118 = RZ 1973/111 S 84 = ImmZ 1973,368
1 Ob 729/82 Entscheidungstext OGH 12.01.1983 1 Ob 729/82 nur: § 1096 ABGB stellt lediglich eine dem Wesen des Bestandverhältnisses entsprechende Anpassung der allgemeinen Gewährleistungsvorschriften dar und vermag für sich allein eine Verpflichtung des Bestandgebers zum Ersatz von Schäden nicht zu begründen, die aus einer Mangelhaftigkeit des Bestandobjektes entstehen; ein derartiger Schaden kann nur nach allgemeinen Grundsätzen des Schadenersatzrechtes auf Grund Verschuldens geltend gemacht werden. (T3) Veröff: EvBl 1983/63 S 240
2 Ob 585/82 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 2 Ob 585/82 Vgl; nur T3; Beisatz: Die Pflicht zum Ersatz des verschuldeten Schadens trifft den Bestandgeber neben dem Zinsnachlaß. (T4)
1 Ob 600/87 Entscheidungstext OGH 10.06.1987 1 Ob 600/87 nur T3
7 Ob 704/89 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 7 Ob 704/89
3 Ob 589/90 Entscheidungstext OGH 12.12.1990 3 Ob 589/90 nur: Dabei haftet der Bestandgeber nicht nur für sein eigenes Verschulden, sondern auch für das seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch für das Verschulden von Gewerbsleuten, deren er sich zur Ausführung von Instandhaltungsarbeiten bedient. (T5)
6 Ob 549/91 Entscheidungstext OGH 16.05.1991 6 Ob 549/91 nur T5
2 Ob 2343/96i Entscheidungstext OGH 18.12.1997 2 Ob 2343/96i Vgl auch
1 Ob 113/02b Entscheidungstext OGH 14.10.2002 1 Ob 113/02b Verstärkter Senat; Vgl; Beisatz: Verletzt der Bestandgeber das bedungene Gebrauchsrecht, so kann der Bestandnehmer zwischen den Begehren auf Erfüllung, Zinsminderung, vorzeitige Auflösung und -bei Verschulden- auf Schadenersatz wählen. (T6); Veröff: SZ 2002/132
3 Ob 20/09a Entscheidungstext OGH 19.05.2009 3 Ob 20/09a Auch; Veröff: SZ 2009/70
1 Ob 206/09i Entscheidungstext OGH 17.11.2009 1 Ob 206/09i Auch; nur: § 1096 ABGB stellt lediglich eine dem Wesen des Bestandverhältnisses entsprechende Anpassung der allgemeinen Gewährleistungsvorschriften dar. (T7)
4 Ob 191/10g Entscheidungstext OGH 23.03.2011 4 Ob 191/10g Vgl; nur T7; Beisatz: § 1096 ABGB setzt voraus, dass die tatsächlich erbrachte von der geschuldeten Leistung abweicht. (T8); Veröff: SZ 2011/35
2 Ob 215/10x Entscheidungstext OGH 27.02.2012 2 Ob 215/10x Auch; nur T7; Beis wie T8 Veröff: SZ 2012/20
7 Ob 170/11t Entscheidungstext OGH 28.03.2012 7 Ob 170/11t nur T5
3 Ob 47/13b Entscheidungstext OGH 19.06.2013 3 Ob 47/13b Auch; nur T7; Beis wie T8
6 Ob 138/14h Entscheidungstext OGH 17.09.2014 6 Ob 138/14h Auch; Beis wie T6; Beisatz: Unter Verletzung des bedungenen Gebrauchs ist auch ein vertraglich vereinbartes Konkurrenzverbot zu subsumieren. (T9)
1 Ob 229/14d Entscheidungstext OGH 22.01.2015 1 Ob 229/14d Vgl auch; ähnlich nur T7