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WEITERE INFORMATIONEN
6 Ob 546/83 6 Ob 546/83 Entscheidungstext OGH 17.05.1984 6 Ob 546/83
2 Ob 70/86 2 Ob 70/86 Entscheidungstext OGH 07.04.1987 2 Ob 70/86 nur: Die in diesen Bestimmungen normierte Schutzpflicht besteht aber nicht für solche Räume, in denen der Arbeitnehmer, der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nichts zu suchen haben. (T1)
1 Ob 680/89 1 Ob 680/89 Entscheidungstext OGH 29.11.1989 1 Ob 680/89 Auch
2 Ob 240/12a 2 Ob 240/12a Entscheidungstext OGH 17.06.2013 2 Ob 240/12a Auch; Beisatz: Hier: Baustelle. (T2)
RECHTSPRECHUNG
RS0021674
Der Besteller hat die Sicherheit in allen Räumen zu gewährleisten, in denen sich der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung aufhalten. Die Schutzpflicht besteht aber nicht für solche Räume, in denen der Arbeitnehmer, der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nichts zu suchen haben.
- Rechtssatz:
Unter "Räumen" in dieser Bestimmung sind alle Räume zu verstehen, in denen sich der Dienstnehmer, der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung aufhalten. Die in diesen Bestimmungen normierte Schutzpflicht besteht aber nicht für solche Räume, in denen der Arbeitnehmer, der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nichts zu suchen haben.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob546/83; 2Ob70/86; 1Ob680/89; 2Ob240/12a
- Schlagworte:
- Räumliche Geltung der Fürsorgepflicht
- Entscheidung:
- 17.05.1984
- Norm:
- ABGB §1157 Abs1
ABGB §1169 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
6 Ob 546/83 6 Ob 546/83 Entscheidungstext OGH 17.05.1984 6 Ob 546/83
2 Ob 70/86 2 Ob 70/86 Entscheidungstext OGH 07.04.1987 2 Ob 70/86 nur: Die in diesen Bestimmungen normierte Schutzpflicht besteht aber nicht für solche Räume, in denen der Arbeitnehmer, der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nichts zu suchen haben. (T1)
1 Ob 680/89 1 Ob 680/89 Entscheidungstext OGH 29.11.1989 1 Ob 680/89 Auch
2 Ob 240/12a 2 Ob 240/12a Entscheidungstext OGH 17.06.2013 2 Ob 240/12a Auch; Beisatz: Hier: Baustelle. (T2)