RECHTSPRECHUNG
RS0023312
Ein Kraftfahrzeughändler, der eine Reparaturwerkstätte betreibt, gibt nicht nur zu erkennen, dass er über jene technischen Kenntnisse verfügt, die für die betriebssichere Instandsetzung und Instandhaltung von Fahrzeugen zumindest der gehandelten Marken notwendig sind. Von ihm kann auch erwartet werden, dass er überdurchschnittliche Sorgfalt darauf verwendet, nur völlig einwandfreie Fahrzeuge zu verkaufen.
- Rechtssatz:
Ein Kraftfahrzeughändler, der eine Reparaturwerkstätte betreibt, gibt nicht nur zu erkennen, daß er über jene technischen Kenntnisse verfügt, die für die betriebssichere Instandsetzung und Instandhaltung von Fahrzeugen zumindest der gehandelten Marken notwendig sind. Von ihm kann auch erwartet werden, daß er überdurchschnittliche Sorgfalt darauf verwendet, nur völlig einwandfreie Fahrzeuge zu verkaufen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob241/67
- Schlagworte:
- Sorgfaltsmaßstab
- Entscheidung:
- 09.11.1967
- Norm:
- ABGB §1295 IId2
ABGB §1299 G - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 241/67 2 Ob 241/67 Entscheidungstext OGH 09.11.1967 2 Ob 241/67