zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0023970


Wenn Autoreifen als „fabriksneu“ verkauft werden, in Wahrheit aber jahrelang gelagert wurden, dann kann der Käufer den Vertrag wegen Gewährleistung anfechten.


Rechtssatz:

Wandlungsanspruch des Käufers eines jahrelang lagernden Autoreifens , den der Verkäufer wahrheitswidrig als fabriksneu verkauft hat, ohne Rücksicht auf dessen Schadhaftigkeit.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob778/53

Schlagworte:

Entscheidung:
07.01.1954

Norm:
ABGB §932 IIIa

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 778/53 3 Ob 778/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 3 Ob 778/53