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RECHTSPRECHUNG


RS0025378


Das im § 1017 ABGB verankerte Vertrauen des dritten Vertragspartners auf die offene Vollmacht des Vertreters des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten wird nur dann geschützt, wenn er die interne Beschränkung der Vollmacht weder kannte, noch bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen musste.


Rechtssatz:

Das im § 1017 ABGB verankerte Vertrauen des dritten Vertragspartners auf die offene Vollmacht des Vertreters des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten wird nur dann geschützt, wenn er die interne Beschränkung der Vollmacht weder kannte, noch bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen mußte.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob617/52; 5Ob363/61; 4Ob523/72; 1Ob58/12d

Schlagworte:
,

Entscheidung:
27.08.1952

Norm:
ABGB §1017

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 617/52 1 Ob 617/52 Entscheidungstext OGH 27.08.1952 1 Ob 617/52
5 Ob 363/61 5 Ob 363/61 Entscheidungstext OGH 15.11.1961 5 Ob 363/61
4 Ob 523/72 4 Ob 523/72 Entscheidungstext OGH 29.02.1972 4 Ob 523/72
1 Ob 58/12d 1 Ob 58/12d Entscheidungstext OGH 22.06.2012 1 Ob 58/12d Auch