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RECHTSPRECHUNG


RS0025976


Der Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zu einer Arbeitsgemeinschaft schafft einen so innigen Zusammenhang der auf der gemeinsamen Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, wie wenn es sich um ein einziges Unternehmen handelte.


Rechtssatz:

Der Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zu einer Arbeitsgemeinschaft schafft einen so innigen Zusammenhang der auf der gemeinsamen Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, wie wenn es sich um ein einziges Unternehmen handelte.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob70/69; 2Ob214/11a

Schlagworte:

Entscheidung:
26.03.1969

Norm:
ABGB §1175 AI
ASVG §333

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 70/69 2 Ob 70/69 Entscheidungstext OGH 26.03.1969 2 Ob 70/69
2 Ob 214/11a 2 Ob 214/11a Entscheidungstext OGH 25.10.2012 2 Ob 214/11a Vgl; Veröff: SZ 2012/114