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RECHTSPRECHUNG


RS0026535


Bei § 1299 ABGB geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes, der prinzipiell auch der maßgerechte im Sinn dieser Bestimmung ist. Der Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden. Dies gilt etwa auch für die vom Kunsthändler beim Bilderankauf einzuhaltende Sorgfalt. Maßgeblich sind hier die in Kunsthändlerkreisen üblichen Vorkehrungen bei Ankauf von Kunstgegenständen und deren Einhaltung (vgl dazu insb. T12). Der Maßstab ist nicht die spezifische individuelle Erfahrung eines Mitglieds einer bestimmten Untergruppe eines Berufszweigs, sondern das durchschnittlich in der Branche zu erwartende Wissen (vgl T13).


Rechtssatz:

Bei § 1299 ABGB geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes, der prinzipiell auch der maßgerechte im Sinn dieser Bestimmung ist. Der Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob541/85; 7Ob555/88; 8Ob528/89; 5Ob640/89; 1Ob24/94; 2Ob537/95 (2Ob538/95); 7Ob2113/96b; 9Ob327/97x; 4Ob265/99w; 7Ob185/00g; 7Ob316/01y; 7Ob247/02b; 2Ob165/03h; 3Ob103/04z; 3Ob222/04z; 8Ob12/05f; 9Ob66/05d; 10Ob30/06v; 6Ob48/07p; 8Ob127/09y; 9Ob13/09s; 10Ob16/11t; 7Ob82/14f; 7Ob59/15z; 10Ob50/15y; 6Ob16/16w; 7Ob224/16s

Schlagworte:

Entscheidung:
13.11.1985

Norm:
ABGB §1299 A3
RAO §9

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 541/85 3 Ob 541/85 Entscheidungstext OGH 13.11.1985 3 Ob 541/85 Veröff: SZ 58/176
7 Ob 555/88 7 Ob 555/88 Entscheidungstext OGH 14.04.1988 7 Ob 555/88 nur: Der Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden. (T1)
8 Ob 528/89 8 Ob 528/89 Entscheidungstext OGH 06.04.1989 8 Ob 528/89 Auch; nur: Bei § 1299 ABGB geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes, der prinzipiell auch der maßgerechte im Sinn dieser Bestimmung ist. (T2) Beisatz: Es geht um den Leistungsstandard seiner Berufsgruppe. (T3)
5 Ob 640/89 5 Ob 640/89 Entscheidungstext OGH 28.11.1989 5 Ob 640/89 Auch; Beis wie T3
1 Ob 24/94 1 Ob 24/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 24/94 Auch; nur T2; Beis wie T3; Beisatz: Der Sorgfaltsmaßstab wird durch die typischen und demnach objektiv bestimmten Fähigkeiten eines Angehörigen des betreffenden Verkehrskreises bestimmt. (T4)
2 Ob 537/95 2 Ob 537/95 Entscheidungstext OGH 24.05.1995 2 Ob 537/95 Auch; nur T2
7 Ob 2113/96b 7 Ob 2113/96b Entscheidungstext OGH 16.04.1997 7 Ob 2113/96b Auch
9 Ob 327/97x 9 Ob 327/97x Entscheidungstext OGH 26.11.1997 9 Ob 327/97x Auch; Beisatz: Der Rechtsanwalt hat grundsätzlich alle zur Vermeidung eines Rechtsverlustes seines Mandanten erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (T5)
4 Ob 265/99w 4 Ob 265/99w Entscheidungstext OGH 19.10.1999 4 Ob 265/99w Auch; nur T1
7 Ob 185/00g 7 Ob 185/00g Entscheidungstext OGH 18.10.2000 7 Ob 185/00g Vgl auch; Beis wie T5
7 Ob 316/01y 7 Ob 316/01y Entscheidungstext OGH 11.02.2002 7 Ob 316/01y Auch; Beis wie T5; Beisatz: Bringt eine Maßnahme zur Vermeidung (Verminderung) eines Schadens des Mandanten keine Nachteile mit sich (wie dies bei der Erhebung eines Mitverschuldenseinwandes der Fall ist), muss sie der Rechtsanwalt jedenfalls ergreifen, auch wenn sie möglicherweise nicht notwendig ist. Nur im Falle einer ausdrücklichen und gegenteiligen Weisung des (freilich zuvor vollständig und pflichtgemäß belehrten und damit in voller Kenntnis der Sachlage und Rechtslage befindlichen) Mandanten ließe sich dann eine dennoch erfolgte Unterlassung eines solchen Mitverschuldenseinwandes rechtfertigen. (T6)
7 Ob 247/02b 7 Ob 247/02b Entscheidungstext OGH 13.11.2002 7 Ob 247/02b Auch; nur T1
2 Ob 165/03h 2 Ob 165/03h Entscheidungstext OGH 07.08.2003 2 Ob 165/03h Beisatz: Es kommt auf die übliche Sorgfalt jener Personen an, die die betreffende Tätigkeit ausüben. (Hier: Schiffsführer) (T7)
3 Ob 103/04z 3 Ob 103/04z Entscheidungstext OGH 26.05.2004 3 Ob 103/04z Auch; nur T1
3 Ob 222/04z 3 Ob 222/04z Entscheidungstext OGH 31.03.2005 3 Ob 222/04z Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: Die Frage, welche Sorgfaltspflicht bei einem bestimmten Arbeitsvorgang einzuhalten ist, kann wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO gewertet werden. (T8)
8 Ob 12/05f 8 Ob 12/05f Entscheidungstext OGH 21.07.2005 8 Ob 12/05f Beis wie T3; Beis wie T7 nur: Es kommt auf die übliche Sorgfalt jener Personen an, die die betreffende Tätigkeit ausüben. (T9) Beisatz: Der Händler landwirtschaftlicher Produkte kann sich nicht dadurch entlasten, dass er darauf verweist, dass bisher negative Auswirkungen eines Feldpilzes auf Pferde nicht bekannt gewesen seien. Vielmehr müsste der Händler nachweisen, dass eine Kontaminierung mit diesem Pilz entweder in höchstem Grade unwahrscheinlich gewesen sei oder aber dass eine Beeinträchtigung der Stuten durch die Verfütterung von mit Zearalenon kontaminiertem Hafer mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem damaligen Wissensstand keine Auswirkungen hatte. Die bloße Nichtkenntnis allfälliger Auswirkungen entlastet die Beklagte, die jeder diesbezügliche Zweifel trifft, unter den gegebenen Umständen (Kenntnis negativer Auswirkungen des Feldpilzes auf andere Tierarten) nicht. Erstattet daher der Händler von Futtermitteln, die Gesundheitsbeeinträchtigungen (hier: Fertilitätsstörungen) hervorrufen, kein Vorbringen, aus welchem abzuleiten ist, dass ihm die Untersuchung des von ihm verkauften Futtermittels auf Giftstoffe nicht zumutbar gewesen wäre, ist ihm der Entlastungsbeweis gemäß § 1298 ABGB nicht gelungen. (T10)
9 Ob 66/05d 9 Ob 66/05d Entscheidungstext OGH 22.02.2006 9 Ob 66/05d
10 Ob 30/06v 10 Ob 30/06v Entscheidungstext OGH 22.05.2006 10 Ob 30/06v Vgl auch; Beis wie T8
6 Ob 48/07p 6 Ob 48/07p Entscheidungstext OGH 16.03.2007 6 Ob 48/07p Vgl auch; Beis wie T8
8 Ob 127/09y 8 Ob 127/09y Entscheidungstext OGH 22.10.2009 8 Ob 127/09y Vgl auch; nur T1
9 Ob 13/09s 9 Ob 13/09s Entscheidungstext OGH 16.11.2009 9 Ob 13/09s nur: Bei § 1299 ABGB geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes. Der Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden. (T11) Beisatz: Hier: Von einem Kunsthändler beim Bilderankauf einzuhaltende Sorgfalt. (T12)
10 Ob 16/11t 10 Ob 16/11t Entscheidungstext OGH 31.05.2011 10 Ob 16/11t Vgl auch; Beis wie T8
7 Ob 82/14f 7 Ob 82/14f Entscheidungstext OGH 04.06.2014 7 Ob 82/14f Auch; Beisatz: Der Maßstab ist nicht die spezifische individuelle Erfahrung eines Mitglieds einer bestimmten Untergruppe eines Berufszweigs, sondern das durchschnittlich in der Branche zu erwartende Wissen. (T13) Beisatz: Hier: Architekten (T14)
7 Ob 59/15z 7 Ob 59/15z Entscheidungstext OGH 02.07.2015 7 Ob 59/15z
10 Ob 50/15y 10 Ob 50/15y Entscheidungstext OGH 30.07.2015 10 Ob 50/15y Auch; Beis wie T13
6 Ob 16/16w 6 Ob 16/16w Entscheidungstext OGH 23.02.2016 6 Ob 16/16w Auch; nur T11; Beis wie T13
7 Ob 224/16s 7 Ob 224/16s Entscheidungstext OGH 25.01.2017 7 Ob 224/16s Beis wie T8; Beis wie T13