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WEITERE INFORMATIONEN
6 Ob 106/58 6 Ob 106/58 Entscheidungstext OGH 14.05.1958 6 Ob 106/58
RECHTSPRECHUNG
RS0026735
Da jede Operation Gefahren für den Patienten mit sich bringt, sind schädigende Folgen nur dann vom Operateur, den an der Operation Mitwirkenden oder deren Dienstgeber zu vertreten, wenn sie auf einem Kunstfehler beruhen.
- Rechtssatz:
Da jede Operation Gefahren für den Patienten mit sich bringt, sind schädigende Folgen nur dann vom Operateur, den an der Operation Mitwirkenden oder deren Dienstgeber zu vertreten, wenn sie auf einem Kunstfehler beruhen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob106/58
- Schlagworte:
- Kunstfehler
- Entscheidung:
- 14.05.1958
- Norm:
- ABGB §1299 B
ABGB §1313a
ABGB §1315 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
6 Ob 106/58 6 Ob 106/58 Entscheidungstext OGH 14.05.1958 6 Ob 106/58