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RECHTSPRECHUNG


RS0027789


Schadensteilung 1 : 1 zwischen dem Fahrer einer Straßenbahn, der den Straßenbahnzug unaufmerksam und unvorsichtig in einem Zeitpunkt verlässt, in dem andere Verkehrsteilnehmer damit nicht mehr zu rechnen brauchen, und einem Kraftfahrzeuglenker, der an dem Straßenbahnzug mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifährt.


Rechtssatz:

Schadensteilung 1 : 1 zwischen dem Fahrer einer Straßenbahn , der den Straßenbahnzug unaufmerksam und unvorsichtig in einem Zeitpunkt verläßt, in dem andere Verkehrsteilnehmer damit nicht mehr zu rechnen brauchen, und einem Kraftfahrzeuglenker, der an dem Straßenbahnzug mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifährt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob297/60

Schlagworte:

Entscheidung:
09.09.1960

Norm:
ABGB §1304 BIIg
StVO §17 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 297/60 2 Ob 297/60 Entscheidungstext OGH 09.09.1960 2 Ob 297/60 Veröff: ZVR 1961/114 S 89