RECHTSPRECHUNG
RS0027798
Verschuldensteilung 2 : 1, wenn Personenkraftwagen auf einer stark frequentierten Straße umkehren will, hierzu zwei Minuten auf den Straßenbahngleisen steht und Straßenbahn trotz hundert Meter Sicht und fünfundzwanzig km/h Fahrgeschwindigkeit den Personenkraftwagen rammt, weil Straßenbahnfahrer den Personenkraftwagen erst fünf bis sechs Meter vor dem Kollisionspunkt wahrnahm.
- Rechtssatz:
Verschuldensteilung 2 : 1 nicht rechtsirrtümlich, wenn Personenkraftwagen auf einer stark frequentierten Straße umkehren will, hierzu zwei Minuten auf den Straßenbahngleisen steht und Straßenbahn trotz hundert Meter Sicht und fünfundzwanzig km/h Fahrgeschwindigkeit den Personenkraftwagen rammt, weil Straßenbahnfahrer den Personenkraftwagen erst fünf bis sechs Meter vor dem Kollisionspunkt wahrnahm (Innsbruck).
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob252/74
- Schlagworte:
- Straßenbahnunfall
- Entscheidung:
- 07.11.1974
- Norm:
- ABGB §1304 BIIg
StVO §28 Abs2
StVO §14 Abs2 litb - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 252/74 2 Ob 252/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 2 Ob 252/74