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RECHTSPRECHUNG


RS0027798


Verschuldensteilung 2 : 1, wenn Personenkraftwagen auf einer stark frequentierten Straße umkehren will, hierzu zwei Minuten auf den Straßenbahngleisen steht und Straßenbahn trotz hundert Meter Sicht und fünfundzwanzig km/h Fahrgeschwindigkeit den Personenkraftwagen rammt, weil Straßenbahnfahrer den Personenkraftwagen erst fünf bis sechs Meter vor dem Kollisionspunkt wahrnahm.


Rechtssatz:

Verschuldensteilung 2 : 1 nicht rechtsirrtümlich, wenn Personenkraftwagen auf einer stark frequentierten Straße umkehren will, hierzu zwei Minuten auf den Straßenbahngleisen steht und Straßenbahn trotz hundert Meter Sicht und fünfundzwanzig km/h Fahrgeschwindigkeit den Personenkraftwagen rammt, weil Straßenbahnfahrer den Personenkraftwagen erst fünf bis sechs Meter vor dem Kollisionspunkt wahrnahm (Innsbruck).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob252/74

Schlagworte:

Entscheidung:
07.11.1974

Norm:
ABGB §1304 BIIg
StVO §28 Abs2
StVO §14 Abs2 litb

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 252/74 2 Ob 252/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 2 Ob 252/74