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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 181/50 2 Ob 181/50 Entscheidungstext OGH 28.03.1950 2 Ob 181/50 Veröff: JBl 1950,482 = VersSlg Nr 17
RECHTSPRECHUNG
RS0028717
Eine vom Unternehmer vor Ablieferung eines reparierten Fahrzeuges vorgenommene Probefahrt wird vom Werkvertrag mit umfasst. Wird hierbei schuldhaft eine Beschädigung verursacht, dann muss der Unternehmer für seinen Erfüllungsgehilfen gemäß § 1313a ABGB einstehen.
- Rechtssatz:
Eine vom Unternehmer vor Ablieferung eines reparierten Fahrzeuges vorgenommene Probefahrt wird vom Werkvertrag mit umfaßt. Der Unternehmer muß also für den Erfüllungsgehilfen einstehen; § 1313 a ABGB.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob181/50
- Schlagworte:
- Probefahrt
- Entscheidung:
- 28.03.1950
- Norm:
- ABGB §1313a IIIc
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 181/50 2 Ob 181/50 Entscheidungstext OGH 28.03.1950 2 Ob 181/50 Veröff: JBl 1950,482 = VersSlg Nr 17