zurück
WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 153/69 2 Ob 153/69 Entscheidungstext OGH 13.06.1969 2 Ob 153/69 Veröff: SZ 42/92
RECHTSPRECHUNG
RS0030066
Ist bei Totalschaden die Anschaffung eines fabriksneuen Fahrzeuges aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, ein Mietfahrzeug gleicher Art nicht erhältlich, die Anschaffung eines Gebrauchtwagens wegen der damit verbunden Risken nicht zumutbar, dann ist für die Dauer der Reparatur des beschädigten Fahrzeuges Verdienstentgang zu ersetzen.
- Rechtssatz:
Ist bei Totalschaden die Anschaffung eines fabriksneuen Fahrzeuges aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, ein Mietfahrzeug gleicher Art nicht erhältlich, die Anschaffung eines Gebrauchtwagens wegen der damit verbunden Risken nicht zumutbar, dann ist für die Dauer der Reparatur des beschädigten Fahrzeuges Verdienstentgang zu ersetzen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob153/69
- Schlagworte:
- Verdienstentgang
- Entscheidung:
- 13.06.1969
- Norm:
- ABGB §1323 A
ABGB §1323 F
ABGB §1325 D2a - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 153/69 2 Ob 153/69 Entscheidungstext OGH 13.06.1969 2 Ob 153/69 Veröff: SZ 42/92