zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0030106


Das Begehren auf Reparaturkosten setzt nicht voraus, dass die Reparatur bereits durchgeführt wurde; vielmehr genügt die Reparaturabsicht, wofür der Geschädigte beweispflichtig ist. Steht hingegen fest, dass die Reparatur nicht durchgeführt werden soll, dann kann nur die objektive Wertminderung zugesprochen werden.


Rechtssatz:

Die Voraussetzungen für einen über die Differenz des gemeinen Wertes des Personenkraftwagens, vor und nach der Beschädigung hinausgehenden Anspruch auf Ersatz von hiedurch nicht gedeckten fiktiven Reparaturkosten und merkantilem Minderwert sind vom Geschädigten zu behaupten und zu beweisen. Ihn trifft daher die Beweislast dafür, dass die Reparatur durchgeführt wird.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob5/94; 1Ob620/94; 2Ob11/96; 1Ob103/08s; 2Ob116/08k; 1Ob109/09z; 2Ob135/10g; 3Ob191/13d; 4Ob42/15b

Schlagworte:

Entscheidung:
03.03.1994

Norm:
ABGB §1323 B
ABGB §1323 C1
ABGB §1323 C2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 5/94 2 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 03.03.1994 2 Ob 5/94
1 Ob 620/94 1 Ob 620/94 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 620/94 nur: Ihn trifft daher die Beweislast dafür, dass die Reparatur durchgeführt wird. (T1) Veröff: SZ 68/101
2 Ob 11/96 2 Ob 11/96 Entscheidungstext OGH 08.02.1996 2 Ob 11/96 Vgl auch
1 Ob 103/08s 1 Ob 103/08s Entscheidungstext OGH 21.10.2008 1 Ob 103/08s Vgl auch; Beisatz: Steht aber fest, dass die Reparatur nicht durchgeführt wird, ist ein über die objektive Wertminderung hinausgehendes Begehren grundsätzlich abzuweisen. (T2)
2 Ob 116/08k 2 Ob 116/08k Entscheidungstext OGH 17.12.2008 2 Ob 116/08k Auch; nur T1
1 Ob 109/09z 1 Ob 109/09z Entscheidungstext OGH 06.07.2009 1 Ob 109/09z Auch
2 Ob 135/10g 2 Ob 135/10g Entscheidungstext OGH 07.04.2011 2 Ob 135/10g Auch; Veröff: SZ 2011/45
3 Ob 191/13d 3 Ob 191/13d Entscheidungstext OGH 22.01.2014 3 Ob 191/13d Auch; nur T1
4 Ob 42/15b 4 Ob 42/15b Entscheidungstext OGH 19.05.2015 4 Ob 42/15b Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Verletzung der werkvertraglichen Warnpflicht. (T3); Veröff: SZ 2015/46