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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 279/77 2 Ob 279/77 Entscheidungstext OGH 02.02.1978 2 Ob 279/77 Veröff: ZVR 1978/264 S 303
RECHTSPRECHUNG
RS0030258
Während der Zeit, in der ein beschädigtes Fahrzeug nicht benützbar ist, steht dem Geschädigten der Ersatz der weiterlaufenden Generalunkosten zu.
- Rechtssatz:
Ersatz der während der Zeit der unfallsbedingten Nichtbenützung eines beschädigten Kraftfahrzeuges weiterlaufenden Generalunkosten .
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob279/77
- Schlagworte:
- Generalunkosten
- Entscheidung:
- 02.02.1978
- Norm:
- ABGB §1323 A
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 279/77 2 Ob 279/77 Entscheidungstext OGH 02.02.1978 2 Ob 279/77 Veröff: ZVR 1978/264 S 303