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RECHTSPRECHUNG


RS0030270


Ersatz der gesamten Reparaturkosten und nicht nur Ersatz des Sachschadens aus der Totalschadensabrechnung in dem besonders gelagerten Fall, daß dem Kläger nicht zumuten gewesen wäre, innerhalb weniger Tage einen Ersatzwagen anzuschaffen und damit die bereits festgelegte mehrwöchige Urlaubsreise anzutreten.


Rechtssatz:

Ersatz der gesamten Reparaturkosten und nicht nur Ersatz des Sachschadens aus der Totalschadensabrechnung in dem besonders gelagerten Fall, daß dem Kläger nicht zumuten gewesen wäre, innerhalb weniger Tage einen Ersatzwagen anzuschaffen und damit die bereits festgelegte mehrwöchige Urlaubsreise anzutreten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob192/75

Schlagworte:

Entscheidung:
30.10.1975

Norm:
ABGB §1323 B
ABGB §1323 F

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 192/75 2 Ob 192/75 Entscheidungstext OGH 30.10.1975 2 Ob 192/75 Veröff: ZVR 1976/203 S 216