zurück
WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 115/76 8 Ob 115/76 Entscheidungstext OGH 29.09.1979 8 Ob 115/76 Veröff: ZVR 1977/297 S 369
RECHTSPRECHUNG
RS0030429
Die Benützung eines Mietwagens kann dem Geschädigten auch dann nicht verwehrt werden, wenn er von vornherein gar nicht die Absicht hatte, den beschädigten Personenkraftwagen reparieren zu lassen, sondern ihn als Wrack zu verkaufen und sich einen neuen Wagen anzuschaffen.
- Rechtssatz:
Die Benützung des Mietwagens kann dem Geschädigten auch dann nicht verwehrt werden, wenn er von vornherein gar nicht die Absicht hatte, den beschädigten Personenkraftwagen reparieren zu lassen, sondern ihn als Wrack zu verkaufen und sich einen neuen Wagen anzuschaffen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob115/76
- Schlagworte:
- Mietwagenkosten
- Entscheidung:
- 29.09.1979
- Norm:
- ABGB §1323 F
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 115/76 8 Ob 115/76 Entscheidungstext OGH 29.09.1979 8 Ob 115/76 Veröff: ZVR 1977/297 S 369