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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 165/77 2 Ob 165/77 Entscheidungstext OGH 29.09.1977 2 Ob 165/77
RECHTSPRECHUNG
RS0030581
Der Geschädigte kann ein Ersatzfahrzeug anmieten, das dem beschädigten Personenkraftwagen an Fahrleistung, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit entspricht.
- Rechtssatz:
Der Geschädigte kann ein Ersatzfahrzeug anmieten, das dem beschädigten Personenkraftwagen an Fahrleistung, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit nicht nachsteht. (Gegenständlich wurde der beschädigte zwölf Jahre alte Ford Thunderbird mit siebentausendfünfhundert Kubikzentimeter Hubraum durch einen Mietwagen Marke Oldsmobile ersetzt).
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob165/77
- Schlagworte:
- Ersatzfahrzeug
- Entscheidung:
- 29.09.1977
- Norm:
- ABGB §1323 F
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 165/77 2 Ob 165/77 Entscheidungstext OGH 29.09.1977 2 Ob 165/77