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RECHTSPRECHUNG


RS0030656


Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer Garage, in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagen abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar.


Rechtssatz:

Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagens abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar. Dabei ist für den Verschuldensgrad nicht mehr zu prüfen, ob der eigentliche Abschmelzvorgang schon begonnen hat, wenn es bereits zum Funkenflug gekommen ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob59/77

Schlagworte:

Entscheidung:
03.11.1977

Norm:
ABGB §1324

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 59/77 7 Ob 59/77 Entscheidungstext OGH 03.11.1977 7 Ob 59/77 Veröff: JBl 1978/600 = SZ 50/136