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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 219/78 8 Ob 219/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 8 Ob 219/78
2 Ob 45/93 2 Ob 45/93 Entscheidungstext OGH 16.06.1994 2 Ob 45/93 Auch
RECHTSPRECHUNG
RS0031101
Beim Schmerzengeld für ein neunjähriges Kind, das bei einem Unfall verletzt wird, sind die psychischen Alterationen mit zu berücksichtigen, die dadurch entstanden sind, dass das Kind den Unfallstod seiner Mutter miterleben musste.
- Rechtssatz:
Berücksichtigung der psychischen Alterationen eines neunjährigen Verletzten, der den Unfallstod seiner Mutter miterleben mußte.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob219/78; 2Ob45/93
- Schlagworte:
- Psychische Alteration
- Entscheidung:
- 05.12.1978
- Norm:
- ABGB §1325 E4
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 219/78 8 Ob 219/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 8 Ob 219/78
2 Ob 45/93 2 Ob 45/93 Entscheidungstext OGH 16.06.1994 2 Ob 45/93 Auch