zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 764/81 5 Ob 764/81 Entscheidungstext OGH 15.03.1983 5 Ob 764/81
RECHTSPRECHUNG
RS0031903
Ersatz des Wertes der besonderen Vorliebe gebührt (nur) dann, wenn der Schädiger mutwillig aus Schadenfreude oder im Rahmen einer strafbaren Handlung den Schaden verursacht. Beweispflichtig dafür ist der Geschädigte.
- Rechtssatz:
Wird der Wert der besonderen Vorliebe begehrt, so sind die Umstände darzutun, daß die Beklagten aus Freude am schädlichen Verhalten und dessen Folgen handelten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob764/81
- Schlagworte:
- Liebhaberwert (Wert der besonderen Vorliebe)
- Entscheidung:
- 15.03.1983
- Norm:
- ABGB §1331
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 764/81 5 Ob 764/81 Entscheidungstext OGH 15.03.1983 5 Ob 764/81