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RECHTSPRECHUNG


RS0031903


Wird der Wert der besonderen Vorliebe begehrt, so sind die Umstände darzutun, dass die Beklagten aus Freude am schädlichen Verhalten und dessen Folgen handelten.


Rechtssatz:

Wird der Wert der besonderen Vorliebe begehrt, so sind die Umstände darzutun, daß die Beklagten aus Freude am schädlichen Verhalten und dessen Folgen handelten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob764/81

Schlagworte:

Entscheidung:
15.03.1983

Norm:
ABGB §1331 ABGB § 1331 heute ABGB § 1331 gültig ab 01.01.1812

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 764/81 5 Ob 764/81 Entscheidungstext OGH 15.03.1983 5 Ob 764/81