zurück
WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 20/75 8 Ob 20/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 8 Ob 20/75
RECHTSPRECHUNG
RS0037932
USt für Reparaturkosten ist vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert, sondern zum Erwerb eines anderen (neuen) Fahrzeuges teilweise in Zahlung gegeben wird.
- Rechtssatz:
USt für Reparaturkosten ist vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert, sondern zum Erwerb eines anderen (neuen) Fahrzeuges teilweise in Zahlung gegeben wird.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob20/75
- Schlagworte:
- Fahrzeugbewertung
- Entscheidung:
- 12.03.1975
- Norm:
- ABGB §1295 Ia8
ABGB §1323 A. ABGB §1323 B
ABGB §1323 C1
UStG 1972 allg
UStG 1972 §11 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 20/75 8 Ob 20/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 8 Ob 20/75