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RECHTSPRECHUNG


RS0038797


Bei der Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk entstehen diese Rechte dann im Zeitpunkt der Vollendung des Werks, ohne dass es noch einer besonderen weiteren Handlung, wie zum Beispiel der Übergabe des Werkstücks an den Verlag, bedürfte.


Rechtssatz:

Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe eines Werkstücks an den Beteiligten - bedürfte; für eine Unterscheidung zwischen (schuldrechtlichem) Verpflichtungsgeschäft und (dengleichen) Verfügungsgeschäft (§ 380 ABGB) ist im Bereich des Urheberrechts kein Raum (mit ausführlicher Begründung).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob340/78; 4Ob397/79; 4Ob121/92; 4Ob93/94; 4Ob2012/96b; 4Ob274/99v; 8Ob55/04b; 4Ob135/09w

Schlagworte:

Entscheidung:
10.10.1978

Norm:
ABGB §380
ABGB §1172
UrhG §24
UrhG §26
UrhG §31 Abs1
VerwGesG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 340/78 4 Ob 340/78 Entscheidungstext OGH 10.10.1978 4 Ob 340/78 Veröff: SZ 51/134 = EvBl 1979/24 S 74 = ÖBl 1978,161 = GRURInt 1979,165
4 Ob 397/79 4 Ob 397/79 Entscheidungstext OGH 15.01.1980 4 Ob 397/79 Zweiter Rechtsgang zu 4 Ob 340/78
4 Ob 121/92 4 Ob 121/92 Entscheidungstext OGH 23.03.1993 4 Ob 121/92 Beisatz: Daran ändert es nichts, wenn die bisherigen Leistungen unvollständig bezeichnet werden und weitere Leistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. (T1)
4 Ob 93/94 4 Ob 93/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 93/94 Veröff: SZ 67/172
4 Ob 2012/96b 4 Ob 2012/96b Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2012/96b Auch
4 Ob 274/99v 4 Ob 274/99v Entscheidungstext OGH 23.11.1999 4 Ob 274/99v Auch; nur: Für eine Unterscheidung zwischen (schuldrechtlichem) Verpflichtungsgeschäft und (dengleichen) Verfügungsgeschäft (§ 380 ABGB) ist im Bereich des Urheberrechts kein Raum. (T2)
8 Ob 55/04b 8 Ob 55/04b Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 Ob 55/04b Auch; nur: Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe eines Werkstücks an den Beteiligten - bedürfte. (T3); Veröff: SZ 2004/140
4 Ob 135/09w 4 Ob 135/09w Entscheidungstext OGH 08.09.2009 4 Ob 135/09w Vgl auch; Veröff: SZ 2009/121