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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 3/90 1 Ob 3/90 Entscheidungstext OGH 04.04.1990 1 Ob 3/90
RECHTSPRECHUNG
RS0065474
Ein Verein oder Gewerbetreibender, der zu wiederkehrenden Begutachtungen nach § 57a KFG ermächtigt wurde, ist zu einer Maßnahme nach § 57 Abs 8 KFG (Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln bei Gefahr im Verzug) weder berechtigt noch verpflichtet.
- Rechtssatz:
Ein gemäß § 57 a KFG ermächtigter Verein oder Gewerbetreibender ist zu einer Maßnahme nach § 57 Abs 8 KFG weder berechtigt noch verpflichtet.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob3/90
- Schlagworte:
- § 57 Abs 8 KFG
- Entscheidung:
- 04.04.1990
- Norm:
- KFG 1967 §57 Abs8
KFG 1967 §57a - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
1 Ob 3/90 1 Ob 3/90 Entscheidungstext OGH 04.04.1990 1 Ob 3/90