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WEITERE INFORMATIONEN
6 Ob 547/90 6 Ob 547/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 6 Ob 547/90
RECHTSPRECHUNG
RS0065569
Wenn der Unternehmer freiwillig eine längere Gewährleistungsfrist gewährt als gesetzlich vorgesehen, dann kann er – jedoch nur bezüglich des verlängerten Zeitraums – die Gewährleistungsbehelfe auch gegenüber dem Gesetz einschränken.
- Rechtssatz:
§ 9 KSchG ist auf vertragliche Ersatzpflichten in einem über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen hinaus verlängerten Zeitraum unanwendbar.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob547/90
- Schlagworte:
- Verlängerung der Gewährleistung
- Entscheidung:
- 22.02.1990
- Norm:
- KSchG §9
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
6 Ob 547/90 6 Ob 547/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 6 Ob 547/90