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RECHTSPRECHUNG


RS0065569


Wenn der Unternehmer freiwillig eine längere Gewährleistungsfrist gewährt als gesetzlich vorgesehen, dann kann er – jedoch nur bezüglich des verlängerten Zeitraums – die Gewährleistungsbehelfe auch gegenüber dem Gesetz einschränken.


Rechtssatz:

§ 9 KSchG ist auf vertragliche Ersatzpflichten in einem über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen hinaus verlängerten Zeitraum unanwendbar.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob547/90

Schlagworte:

Entscheidung:
22.02.1990

Norm:
KSchG §9

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 547/90 6 Ob 547/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 6 Ob 547/90