zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0069943


Zeitpunkt für Nutzflächenberechnung: Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach § 17 MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (Beispiel: Einziehen einer Zwischendecke).


Rechtssatz:

Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach § 17 MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (hier: Einziehen einer Zwischendecke).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob38/88

Schlagworte:

Entscheidung:
25.10.1988

Norm:
MRG §17 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 38/88 5 Ob 38/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 5 Ob 38/88 Veröff: WoBl 1989,70