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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 49/67 2 Ob 49/67 Entscheidungstext OGH 23.02.1967 2 Ob 49/67
RECHTSPRECHUNG
RS0073494
Die Tatsache, dass die Sicht auf den Gegenverkehr günstiger ist, wenn der Fahrer sich in einer unübersichtlichen Rechtskurve links hält, entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, ganz auf der rechten Straßenseite zu fahren.
- Rechtssatz:
Die Tatsache, daß die Sicht auf den Gegenverkehr günstiger ist, wenn der Fahrer sich in einer unübersichtlichen Rechtskurve links hält, entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, ganz auf der rechten Straßenseite zu fahren.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob49/67
- Schlagworte:
- Gegenverkehrsunfall
- Entscheidung:
- 23.02.1967
- Norm:
- StVO §7 Abs2 IIA
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 49/67 2 Ob 49/67 Entscheidungstext OGH 23.02.1967 2 Ob 49/67