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RECHTSPRECHUNG


RS0073635


Fährt ein Lenker infolge Unzumutbarkeit der Benützung des rechten Fahrbahnrandes wegen Eisbildung über die Fahrbahnmitte, so muss er seine Geschwindigkeit so weit herabsetzen, dass er bei Gegenverkehr rechtzeitig anhalten oder ausweichen kann.


Rechtssatz:

Fährt ein Lenker infolge Unzumutbarkeit der Benützung des rechten Fahrbahnrandes wegen Eisbildung über die Fahrbahnmitte, so muß er seine Geschwindigkeit so weit herabsetzen, daß er bei Gegenverkehr rechtzeitig anhalten oder ausweichen kann.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
11Os44/66

Schlagworte:

Entscheidung:
26.05.1966

Norm:
StVO §7 Abs1 IIDa
StVO §10
StVO §20 Abs1 IB

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


11 Os 44/66 11 Os 44/66 Entscheidungstext OGH 26.05.1966 11 Os 44/66 Veröff: KJ 1966,74 = ZVR 1967/87 S 95