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RECHTSPRECHUNG


RS0073666


Wenn sich eine 5,50 Meter breite Straße schon nach 16 Meter auf nur 2,80 Meter verengte, und zwar ausschließlich durch Hereinrücken des rechten Fahrbahnrandes, und kein Gegenverkehr vorhanden ist, ist es zulässig, den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so zu wählen, dass eine leichte Wendung nach links ausreicht, um dem Fahrbahnrand zu folgen.


Rechtssatz:

Wenn sich eine 5,50 Meter breite Straße schon nach 16 Meter auf nur 2,80 Meter verengte, und zwar ausschließlich durch Hereinrücken des rechten Fahrbahnrandes, und kein Gegenverkehr vorhanden ist, ist es zulässig, den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so zu wählen, daß eine leichte Wendung nach links ausreicht, um dem Fahrbahnrand zu folgen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob380/61; 2Ob348/69

Schlagworte:

Entscheidung:
28.09.1961

Norm:
StVO §7 Abs1 IIDb

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 380/61 2 Ob 380/61 Entscheidungstext OGH 28.09.1961 2 Ob 380/61 Veröff: ZVR 1962/39 S 40
2 Ob 348/69 2 Ob 348/69 Entscheidungstext OGH 04.12.1969 2 Ob 348/69 Ähnlich; Veröff: ZVR 1970/106 S 151