zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Os 885/55 5 Os 885/55 Entscheidungstext OGH 21.11.1955 5 Os 885/55 Veröff: ZVR 1956/135 S 186
RECHTSPRECHUNG
RS0073715
Hat ein Linkseinbieger zulässigerweise das Gleis der Straßenbahn befahren, so ist er nicht verpflichtet, ständig durch den Rückspiegel zu beobachten, ob ein Straßenbahnzug ihm nachkommt und in diesem Falle seinen Standort zu verlassen.
- Rechtssatz:
Hat ein Linkseinbieger zulässigerweise das Gleis der Straßenbahn befahren, so ist er nicht verpflichtet, ständig durch den Rückspiegel zu beobachten, ob ein Straßenbahnzug ihm nachkommt und in diesem Falle seinen Standort zu verlassen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Os885/55
- Schlagworte:
- Straßenbahnunfall
- Entscheidung:
- 21.11.1955
- Norm:
- StVO §13 Abs1 I
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Os 885/55 5 Os 885/55 Entscheidungstext OGH 21.11.1955 5 Os 885/55 Veröff: ZVR 1956/135 S 186