zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0074245


An einem Verkehrshindernis auf der rechten Fahrbahnhälfte darf trotz Gegenverkehr vorbeigefahren werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und die erforderliche Vorsicht eingehalten wird.


Rechtssatz:

An einem Verkehrshindernis auf der rechten Fahrbahnhälfte darf trotz Gegenverkehr vorbeigefahren werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und die erforderliche Vorsicht eingehalten wird.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob88/69

Schlagworte:

Entscheidung:
13.05.1969

Norm:
StVO 1960 §7 Abs2 IIIB
StVO 1960 §10

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 88/69 2 Ob 88/69 Entscheidungstext OGH 13.05.1969 2 Ob 88/69 Veröff: ZVR 1970/18 S 35