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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 88/69 2 Ob 88/69 Entscheidungstext OGH 13.05.1969 2 Ob 88/69 Veröff: ZVR 1970/18 S 35
RECHTSPRECHUNG
RS0074245
An einem Verkehrshindernis auf der rechten Fahrbahnhälfte darf trotz Gegenverkehr vorbeigefahren werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und die erforderliche Vorsicht eingehalten wird.
- Rechtssatz:
An einem Verkehrshindernis auf der rechten Fahrbahnhälfte darf trotz Gegenverkehr vorbeigefahren werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und die erforderliche Vorsicht eingehalten wird.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob88/69
- Schlagworte:
- Gegenverkehrsunfall
- Entscheidung:
- 13.05.1969
- Norm:
- StVO 1960 §7 Abs2 IIIB
StVO 1960 §10 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 88/69 2 Ob 88/69 Entscheidungstext OGH 13.05.1969 2 Ob 88/69 Veröff: ZVR 1970/18 S 35