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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 48/78 8 Ob 48/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 8 Ob 48/78 Veröff: ZVR 1978/301 S 357
RECHTSPRECHUNG
RS0074251
Bei Einbahnregelung darf das Gleis der in der Gegenrichtung verkehrenden Straßenbahn von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden, sondern nur das in der Richtung der Einbahn gelegene Gleis.
- Rechtssatz:
Bei Einbahnregelung darf das Gleis der in der Gegenrichtung verkehrenden Straßenbahn von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden, sondern nur das in der Richtung der Einbahn gelegene Gleis.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob48/78
- Schlagworte:
- Straßenbahnunfall
- Entscheidung:
- 14.03.1978
- Norm:
- StVO §12 Abs1 6
StVO §15 Abs2 litb - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 48/78 8 Ob 48/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 8 Ob 48/78 Veröff: ZVR 1978/301 S 357