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RECHTSPRECHUNG


RS0074294


Der Schutzzweck der auf den Haltestellenbereich einer stehenden Straßenbahn zugeschnittenen Norm des § 17 Abs 2 StVO darf nicht auf die jenseits der Haltestelle unter Verletzung der Vorrangsvorschriften in die Kreuzung einfahrenden Kraftfahrer ausgedehnt werden.


Rechtssatz:

Der Schutzzweck der auf den Haltestellenbereich einer stehenden Straßenbahn zugeschnittenen Norm des § 17 Abs 2 StVO darf nicht auf die jenseits der Haltestelle unter Verletzung der Vorrangsvorschriften in die Kreuzung einfahrenden Kraftfahrer ausgedehnt werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob4/75; 2Ob154/79

Schlagworte:

Entscheidung:
28.01.1975

Norm:
StVO §17 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 4/75 8 Ob 4/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 8 Ob 4/75 Veröff: ZVR 1976/64 S 74
2 Ob 154/79 2 Ob 154/79 Entscheidungstext OGH 20.11.1979 2 Ob 154/79 Auch