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RECHTSPRECHUNG


RS0074434


Ein Kraftfahrer, der zum Linksabbiegen eingeordnet auf den Schienen der Straßenbahn anhält, handelt nur dann schuldhaft verkehrsordnungswidrig, wenn er ein Schienenfahrzeug zu einem unvermittelten Bremsmanöver veranlasst, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die Gleise bei dessen Herannahen zu räumen.


Rechtssatz:

Ein Kraftfahrer, der zum Linksabbiegen eingeordnet auf den Schienen der Straßenbahn anhält, handelt nur dann schuldhaft verkehrsordnungswidrig, wenn er ein Schienenfahrzeug zu einem unvermittelten Bremsmanöver veranlaßt, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die Gleise bei dessen Herannahen zu räumen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
11Os30/65

Schlagworte:

Entscheidung:
01.03.1965

Norm:
StVO §19 BIb
StVO §28 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


11 Os 30/65 11 Os 30/65 Entscheidungstext OGH 01.03.1965 11 Os 30/65 Veröff: ZVR 1966/51 S 65