zurück
WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 302/67 2 Ob 302/67 Entscheidungstext OGH 14.12.1967 2 Ob 302/67 Veröff: ZVR 1969/58 S 46
RECHTSPRECHUNG
RS0074438
Die Bestimmung des § 19 Abs 1 zweiter Satz StVO nimmt den von rechts kommenden Fahrzeugen, deren Lenker die Kreuzung übersetzen wollen, den Vorrang nicht nur gegenüber der Straßenbahn, sondern gegenüber allen Fahrzeugen, die die gegebene Verkehrslage ausnützen.
- Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 19 Abs 1 zweiter Satz StVO nimmt den von rechts kommenden Fahrzeugen, deren Lenker die Kreuzung übersetzen wollen, den Vorrang nicht nur gegenüber der Straßenbahn , sondern gegenüber allen Fahrzeugen, die die gegebene Verkehrslage ausnützen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob302/67
- Schlagworte:
- Straßenbahnunfall
- Entscheidung:
- 14.12.1967
- Norm:
- StVO §19 Abs1 BIb
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 302/67 2 Ob 302/67 Entscheidungstext OGH 14.12.1967 2 Ob 302/67 Veröff: ZVR 1969/58 S 46