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RECHTSPRECHUNG


RS0074498


Auch wenn sich um Unfallsort anwesende Personen bereits des Verletzten angenommen haben, besteht für den Kraftfahrzeuglenker, der den Unfall verursacht hat, die Verpflichtung sich davon zu überzeugen, ob die von diesen gewährte Hilfe auch zweckmäßig ist.


Rechtssatz:

Auch wenn sich um Unfallsort anwesende Personen bereits des Verletzten angenommen haben, besteht für den Kraftfahrzeuglenker , der den Unfall verursacht hat, die Verpflichtung sich davon zu überzeugen, ob die von diesen gewährte Hilfe auch zweckmäßig ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob31/79

Schlagworte:

Entscheidung:
28.06.1979

Norm:
AKHB Art8 Abs1 Z1
StVO §4 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 31/79 7 Ob 31/79 Entscheidungstext OGH 28.06.1979 7 Ob 31/79 Veröff: ZVR 1980/166 S 163