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RECHTSPRECHUNG


RS0074622


Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.


Rechtssatz:

Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob190/83; 2Ob112/11a

Schlagworte:

Entscheidung:
15.03.1984

Norm:
StVO §20 IA6

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 190/83 8 Ob 190/83 Entscheidungstext OGH 15.03.1984 8 Ob 190/83
2 Ob 112/11a 2 Ob 112/11a Entscheidungstext OGH 16.09.2011 2 Ob 112/11a