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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 190/83 8 Ob 190/83 Entscheidungstext OGH 15.03.1984 8 Ob 190/83
2 Ob 112/11a 2 Ob 112/11a Entscheidungstext OGH 16.09.2011 2 Ob 112/11a
RECHTSPRECHUNG
RS0074622
Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.
- Rechtssatz:
Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob190/83; 2Ob112/11a
- Schlagworte:
- Wildunfall
- Entscheidung:
- 15.03.1984
- Norm:
- StVO §20 IA6
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 190/83 8 Ob 190/83 Entscheidungstext OGH 15.03.1984 8 Ob 190/83
2 Ob 112/11a 2 Ob 112/11a Entscheidungstext OGH 16.09.2011 2 Ob 112/11a