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RECHTSPRECHUNG


RS0083282


Rohbaumaße: Eine Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan liegt nicht vor, wenn in den Bauplänen Rohbaumaße ohne Verputz enthalten waren, in der Folge aber in den Wohnungseigentumsobjekten Verputz aufgebracht und damit die Nutzfläche geringfügig geändert wird.


Rechtssatz:

Eine Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan liegt nicht vor, wenn in den Bauplänen Rohbaumaße ohne Verputz enthalten waren, in der Folge aber in den Wohnungseigentumsobjekten Verputz aufgebracht und damit die Nutzfläche geringfügig geändert wird.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob35/80

Schlagworte:

Entscheidung:
09.06.1981

Norm:
WEG 1975 §6 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 35/80 5 Ob 35/80 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 35/80 Veröff: SZ 54/87 = MietSlg 33460 = MietSlg 33502(15)