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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 35/80 5 Ob 35/80 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 35/80 Veröff: SZ 54/87 = MietSlg 33460 = MietSlg 33502(15)
RECHTSPRECHUNG
RS0083282
Rohbaumaße: Eine Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan liegt nicht vor, wenn in den Bauplänen Rohbaumaße ohne Verputz enthalten waren, in der Folge aber in den Wohnungseigentumsobjekten Verputz aufgebracht und damit die Nutzfläche geringfügig geändert wird.
- Rechtssatz:
Eine Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan liegt nicht vor, wenn in den Bauplänen Rohbaumaße ohne Verputz enthalten waren, in der Folge aber in den Wohnungseigentumsobjekten Verputz aufgebracht und damit die Nutzfläche geringfügig geändert wird.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob35/80
- Schlagworte:
- Nutzfläche
- Entscheidung:
- 09.06.1981
- Norm:
- WEG 1975 §6 Abs2
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 35/80 5 Ob 35/80 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 35/80 Veröff: SZ 54/87 = MietSlg 33460 = MietSlg 33502(15)