zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0092614


Misshandlungen, die eine Fetteinschwemmung in die Lungenschlagaderäste zur Folge haben, sind angesichts der Gefährlichkeit eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 StGB.


Rechtssatz:

Mißhandlungen, die eine Fetteinschwemmung in die Lungenschlagaderäste zur Folge haben, sind angesichts der Gefährlichkeit eine schwere Verletzung im Sinne des § 152 StG. Bei der Abgrenzung zwischen schwerer und leichter Verletzung ist auch die Frage der Gefährlichkeit der Verletzung zu berücksichtigen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Os166/60

Schlagworte:

Entscheidung:
20.01.1961

Norm:
StGB §84 A

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Os 166/60 7 Os 166/60 Entscheidungstext OGH 20.01.1961 7 Os 166/60 Veröff: SSt 32/11