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WEITERE INFORMATIONEN
9 Os 440/60 9 Os 440/60 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 9 Os 440/60
RECHTSPRECHUNG
RS0092622
Jeder Bruch eines Beckenknochens, auch ein solcher, der die statische Festigkeit des Beckens noch nicht beeinträchtig hat und ohne Dislokation der Bruchstücke verheilt ist, muss als an sich schwer gewertet werden.
- Rechtssatz:
Jeder Bruch eines Beckenknochens, auch ein solcher, der die statische Festigkeit des Beckens noch nicht beeinträchtig hat und ohne Dislokation der Bruchstücke verheilt ist, muß als an sich schwer gewertet werden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 9Os440/60
- Schlagworte:
- Beckenknochen
- Entscheidung:
- 25.01.1961
- Norm:
- StGB §84 A
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
9 Os 440/60 9 Os 440/60 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 9 Os 440/60