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RECHTSPRECHUNG


RS0092624


Eine Eröffnung der Bauchhöhle mit der Gefahr lebensgefährlicher Folgen ist eine an sich schwere Verletzung.


Rechtssatz:

Eröffnung der Bauchhöhle mit der Gefahr lebensgefährlicher Folgen = an sich schwere Verletzung.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
12Os75/79

Schlagworte:

Entscheidung:
05.07.1979

Norm:
StGB §84 A

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


12 Os 75/79 12 Os 75/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 12 Os 75/79