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RECHTSPRECHUNG


RS0106055 [T1]:


Gesonderte Geltendmachung von Übertragungs- bzw Ausgleichsansprüchen aus der Nutzwertfestsetzung: Ein sich aus der Neufestsetzung der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch (für den § 4 Abs 2 WEG die gesetzliche Grundlage schafft) muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden.


Rechtssatz:

Ein sich aus der Festsetzung (Neufestsetzung) der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch (für den § 4 Abs 2 WEG die gesetzliche Grundlage schafft) muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob2298/96v; 5Ob213/98d; 5Ob51/99g; 5Ob109/03w; 5Ob261/07d; 5Ob29/08p; 5Ob190/10t

Schlagworte:

Entscheidung:
29.10.1996

Norm:
WEG 1975 §3
WEG 1975 §4 Abs2
WEG 2002 §9
WEG 2002 §52 Abs1 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 2298/96v 5 Ob 2298/96v Entscheidungstext OGH 29.10.1996 5 Ob 2298/96v
5 Ob 213/98d 5 Ob 213/98d Entscheidungstext OGH 09.02.1999 5 Ob 213/98d nur: Ein sich aus der Neufestsetzung der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch (für den § 4 Abs 2 WEG die gesetzliche Grundlage schafft) muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden. (T1)
5 Ob 51/99g 5 Ob 51/99g Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 51/99g nur: Ein sich aus der Neufestsetzung der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden. (T2)
5 Ob 109/03w 5 Ob 109/03w Entscheidungstext OGH 09.12.2003 5 Ob 109/03w nur: Ein sich aus der Neufestsetzung der Nutzwerte ergebender Ausgleichsanspruch muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt werden. (T3); Beisatz: Der Anspruch auf Entrichtung eines Wertausgleichs im Zusammenhang mit Anteilsänderungen, die durch eine Neufestsetzung der Nutzwerte notwendig werden, ist im streitigen Rechtsweg geltend zu machen. (T4); Veröff: SZ 2003/157
5 Ob 261/07d 5 Ob 261/07d Entscheidungstext OGH 11.12.2007 5 Ob 261/07d Vgl auch; Beisatz: Eine Neuparifizierung bewirkt keine unmittelbare Eigentumsveränderung, insbesondere keine Änderung der Anteilsverhältnisse der Mit-und Wohnungseigentümer. (T5)
5 Ob 29/08p 5 Ob 29/08p Entscheidungstext OGH 14.07.2008 5 Ob 29/08p Vgl auch; Beisatz: Die Nutzwert-(neu-)festsetzung bildet (nur) die Grundlage für eine nachfolgende (erforderliche) Änderung der Mindestanteile. (T6)
5 Ob 190/10t 5 Ob 190/10t Entscheidungstext OGH 24.01.2011 5 Ob 190/10t Vgl auch; Auch Beis wie T5