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RECHTSPRECHUNG


RS0107275


Terrasse keine Nutzfläche: Eine dreißig Quadratmeter große Terrasse ist nicht bei der Berechnung der Nutzfläche, sondern durch einen Zuschlag bei der Nutzwertermittlung zu berücksichtigen.


Rechtssatz:

Eine dreißig Quadratmeter große Terrasse ist gemäß § 6 Abs 1 WEG nicht bei der Berechnung der Nutzfläche, sondern (gemäß § 5 Abs 1 WEG) durch einen Zuschlag bei der Nutzwertermittlung zu berücksichtigen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob2346/96b

Schlagworte:

Entscheidung:
28.01.1997

Norm:
WEG 1975 §3
WEG 1975 §5 Abs1
WEG 1975 §6 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 2346/96b 5 Ob 2346/96b Entscheidungstext OGH 28.01.1997 5 Ob 2346/96b