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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 2346/96b 5 Ob 2346/96b Entscheidungstext OGH 28.01.1997 5 Ob 2346/96b
RECHTSPRECHUNG
RS0107276
Bodenflächen unter Treppen: Es bestehen keine zwingenden Parifizierungsgrundsätze für Bodenflächen unter Treppen. Das Gesetz ordnet nur an, dass Treppen selbst nicht zur Nutzfläche zählen, und enthält keine darüber hinausgehenden Regeln.
- Rechtssatz:
Es bestehen keine zwingenden Parifizierungsgrundsätze für Bodenflächen unter Treppen. Das Gesetz ordnet in § 6 Abs 1 nur an, daß Treppen selbst nicht zur Nutzfläche zählen, und enthält keine darüber hinausgehenden Regeln.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob2346/96b
- Schlagworte:
- Nutzfläche
- Entscheidung:
- 28.01.1997
- Norm:
- WEG 1975 §6
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 2346/96b 5 Ob 2346/96b Entscheidungstext OGH 28.01.1997 5 Ob 2346/96b