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RECHTSPRECHUNG


RS0107682


Die Zusage einer Eigenschaft oder Gebrauchsmöglichkeit kann auch schlüssig erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis aber ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen.


Rechtssatz:

Die Festlegung der geschuldeten Eigenschaften kann auch stillschweigend erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
10Ob2066/96p; 9Ob50/10h; 10Ob72/16k

Schlagworte:

Entscheidung:
11.02.1997

Norm:
ABGB §922
ABGB §923
ABGB §928

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


10 Ob 2066/96p 10 Ob 2066/96p Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 Ob 2066/96p
9 Ob 50/10h 9 Ob 50/10h Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 50/10h Veröff: SZ 2010/91
10 Ob 72/16k 10 Ob 72/16k Entscheidungstext OGH 11.11.2016 10 Ob 72/16k Auch