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WEITERE INFORMATIONEN
10 Ob 2066/96p 10 Ob 2066/96p Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 Ob 2066/96p
9 Ob 50/10h 9 Ob 50/10h Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 50/10h Veröff: SZ 2010/91
10 Ob 72/16k 10 Ob 72/16k Entscheidungstext OGH 11.11.2016 10 Ob 72/16k Auch
RECHTSPRECHUNG
RS0107682
Die Zusage einer Eigenschaft oder Gebrauchsmöglichkeit kann auch schlüssig erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis aber ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen.
- Rechtssatz:
Die Festlegung der geschuldeten Eigenschaften kann auch stillschweigend erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 10Ob2066/96p; 9Ob50/10h; 10Ob72/16k
- Schlagworte:
- Schlüssige Zusage einer Eigenschaft
- Entscheidung:
- 11.02.1997
- Norm:
- ABGB §922
ABGB §923
ABGB §928 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
10 Ob 2066/96p 10 Ob 2066/96p Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 Ob 2066/96p
9 Ob 50/10h 9 Ob 50/10h Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 50/10h Veröff: SZ 2010/91
10 Ob 72/16k 10 Ob 72/16k Entscheidungstext OGH 11.11.2016 10 Ob 72/16k Auch