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WEITERE INFORMATIONEN
7 Ob 380/97a 7 Ob 380/97a Entscheidungstext OGH 24.02.1998 7 Ob 380/97a Veröff: SZ 71/37
RECHTSPRECHUNG
RS0110168
Gibt es am Markt kein Autozubehör desselben Herstellers mit derselben Modellbezeichnung und demselben Alter wie bei dem mit dem PKW gestohlenen Zubehör, so sind für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ähnliche Modelle heranzuziehen. Der Neuanschaffungswert kann jedoch nicht zugesprochen werden.
- Rechtssatz:
Gibt es am Markt kein Autozubehör desselben Herstellers mit derselben Modellbezeichnung und demselben Alter wie bei dem mit dem PKW gestohlenen Zubehör, so sind für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ähnliche Modelle heranzuziehen. Daß Sonderzubehör mit zunehmender Gebrauchsdauer überdurchschnittlich an Wert verliert, rechtfertigt nicht, hiefür bei Diebstahl den Neuanschaffungswert ersetzt zu erhalten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 7Ob380/97a
- Schlagworte:
- Zubehör
- Entscheidung:
- 24.02.1998
- Norm:
- EKB 1986 Art2 Z1.1
EKB 1986 Art2 Z2.2
EKB 1986 Art2 Z6 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
7 Ob 380/97a 7 Ob 380/97a Entscheidungstext OGH 24.02.1998 7 Ob 380/97a Veröff: SZ 71/37