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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 414/97g 1 Ob 414/97g Entscheidungstext OGH 19.05.1998 1 Ob 414/97g Veröff: SZ 71/88
RECHTSPRECHUNG
RS0110194
Unterließ der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler die Aufklärung des Käufers über das Reifenalter, wenn eine solche Aufklärung nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich war, dann hat er gegenüber dem Käufer für den Mangel einzustehen, der darin liegt, dass die Reifen nicht dem Fahrzeugalter entsprechen.
- Rechtssatz:
Unterließ der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler die Aufklärung des Käufers über das Reifenalter, wenn eine solche Aufklärung nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich war, hat er gegenüber dem Käufer für den Mangel der erwarteten und stillschweigend bedungenen Fahrzeugausstattung - eine dem Fahrzeugalter entsprechende Bereifung - einzustehen und haftet für den Mangelfolgeschaden infolge positiver Vertragsverletzung.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob414/97g
- Schlagworte:
- Reifenalter
- Entscheidung:
- 19.05.1998
- Norm:
- ABGB §932 Abs1 I
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
1 Ob 414/97g 1 Ob 414/97g Entscheidungstext OGH 19.05.1998 1 Ob 414/97g Veröff: SZ 71/88