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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 131/98y 2 Ob 131/98y Entscheidungstext OGH 25.03.1999 2 Ob 131/98y
RECHTSPRECHUNG
RS0111903
Weist ein fabriksneuer Wagen einen – wenn auch behebbaren – Mangel auf, der die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinn des § 57a KFG verhindert, liegt ein wesentlicher Mangel vor.
- Rechtssatz:
Weist ein fabriksneuer Wagen einen Mangel auf, der die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinn des § 57a KFG verhindert, liegt ein wesentlicher Mangel vor.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob131/98y
- Schlagworte:
- Wesentlicher Mangel
- Entscheidung:
- 25.03.1999
- Norm:
- ABGB §932 IIb
KFG §57a - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 131/98y 2 Ob 131/98y Entscheidungstext OGH 25.03.1999 2 Ob 131/98y