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RECHTSPRECHUNG


RS0111903


Weist ein fabriksneuer Wagen einen – wenn auch behebbaren – Mangel auf, der die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinn des § 57a KFG verhindert, liegt ein wesentlicher Mangel vor.


Rechtssatz:

Weist ein fabriksneuer Wagen einen Mangel auf, der die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinn des § 57a KFG verhindert, liegt ein wesentlicher Mangel vor.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob131/98y

Schlagworte:

Entscheidung:
25.03.1999

Norm:
ABGB §932 IIb
KFG §57a

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 131/98y 2 Ob 131/98y Entscheidungstext OGH 25.03.1999 2 Ob 131/98y