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RECHTSPRECHUNG


RS0113833:


Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft sind beim Nutzwert unbeachtlich: Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines Aufzugs zu Zuschlägen und Abschlägen bei der Nutzwertfestsetzung der einzelnen Wohnungseigentümer führte.


Rechtssatz:

Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines Aufzugs zu Zuschlägen und Abschlägen bei der Nutzwertfestsetzung der einzelnen Wohnungseigentümer führte.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob177/00s; 5Ob301/02d

Schlagworte:

Entscheidung:
13.07.2000

Norm:
WEG §5
WEG §19 Abs3 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 177/00s 5 Ob 177/00s Entscheidungstext OGH 13.07.2000 5 Ob 177/00s
5 Ob 301/02d 5 Ob 301/02d Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob 301/02d Vgl auch