RECHTSPRECHUNG
RS0113833:
Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft sind beim Nutzwert unbeachtlich: Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines Aufzugs zu Zuschlägen und Abschlägen bei der Nutzwertfestsetzung der einzelnen Wohnungseigentümer führte.
- Rechtssatz:
Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines Aufzugs zu Zuschlägen und Abschlägen bei der Nutzwertfestsetzung der einzelnen Wohnungseigentümer führte.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob177/00s; 5Ob301/02d
- Schlagworte:
- Nutzwert
- Entscheidung:
- 13.07.2000
- Norm:
- WEG §5
WEG §19 Abs3 Z1 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 177/00s 5 Ob 177/00s Entscheidungstext OGH 13.07.2000 5 Ob 177/00s
5 Ob 301/02d 5 Ob 301/02d Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob 301/02d Vgl auch