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RECHTSPRECHUNG


RS0115721


Sind die Voraussetzungen für eine Teilbemessung (Teileinklagung) des Schmerzengeldes gegeben, weil das Gesamtbild der psychischen und physischen Beeinträchtigungen noch nicht vorhersehbar ist, dann ist es nicht sachgerecht, eine „Teil-Globalbemessung“ auch unter Einbeziehung der derzeit bekannten zukünftigen Schmerzen vorzunehmen. Vielmehr sind die Schmerzen nur bis zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz zu bestimmen und sämtlichen weiteren Schmerzen vorerst auszublenden.


Rechtssatz:

Sind die Voraussetzungen für eine Teilbemessung (Teileinklagung) des Schmerzengeldes gegeben, weil das Gesamtbild der psychischen und physischen Beeinträchtigungen noch nicht vorhersehbar ist, dann ist es nicht sachgerecht, eine "Teil-Globalbemessung " auch unter Einbeziehung der derzeit bekannten zukünftigen Schmerzen vorzunehmen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob255/01s; 2Ob127/05y; 2Ob150/06g; 2Ob259/06m; 2Ob242/09s; 2Ob240/10y; 2Ob70/11z; 2Ob83/14s; 2Ob59/17s; 5Ob120/17h; 5Ob34/18p

Schlagworte:

Entscheidung:
18.10.2001

Norm:
ABGB §1325 E3

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 255/01s 2 Ob 255/01s Entscheidungstext OGH 18.10.2001 2 Ob 255/01s
2 Ob 127/05y 2 Ob 127/05y Entscheidungstext OGH 22.02.2007 2 Ob 127/05y Auch; Beisatz: Entgegen der Vermutung Reischauers (in Rummel³ § 1325 ABGB Rz 49 S 334) handelt es sich in 2 Ob 255/01s = RZ 2002, 64 bei der Bezugnahme auf bekannte zukünftige Schmerzen nicht um ein Versehen. Vielmehr wurde in dieser Entscheidung unter Berufung auf 2 Ob 254/98m = ZVR 1999/63 zum Ausdruck gebracht, dass jedenfalls zu erleidende künftige Schmerzen dann nicht in die (Teil-)Bemessung einzubeziehen sind, wenn das Gesamtbild der Beeinträchtigung nicht vorhersehbar ist. (T1)
2 Ob 150/06g 2 Ob 150/06g Entscheidungstext OGH 22.02.2007 2 Ob 150/06g Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz aufgetretenen Schmerzen sind jedoch global zu bemessen. (T2)
2 Ob 259/06m 2 Ob 259/06m Entscheidungstext OGH 26.04.2007 2 Ob 259/06m Vgl
2 Ob 242/09s 2 Ob 242/09s Entscheidungstext OGH 28.01.2010 2 Ob 242/09s Beis wie T2; Auch Beis wie T1
2 Ob 240/10y 2 Ob 240/10y Entscheidungstext OGH 30.08.2011 2 Ob 240/10y Auch; Beis wie T2; Beisatz: Grundlage für eine zulässige Teilbemessung des Schmerzengeldes ist das vorläufige Gesamtbild, das sich bei Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt. (T3) Beisatz: Auch bei einer solchen vorläufigen Globalbemessung sind frühere Teilzahlungen entsprechend der inzwischen gesunkenen Kaufkraft des Geldwerts aufzuwerten und anzurechnen. (T4)
2 Ob 70/11z 2 Ob 70/11z Entscheidungstext OGH 16.09.2011 2 Ob 70/11z Auch
2 Ob 83/14s 2 Ob 83/14s Entscheidungstext OGH 11.09.2014 2 Ob 83/14s
2 Ob 59/17s 2 Ob 59/17s Entscheidungstext OGH 16.05.2017 2 Ob 59/17s Beis wie T3
5 Ob 120/17h 5 Ob 120/17h Entscheidungstext OGH 29.08.2017 5 Ob 120/17h Beis wie T3
5 Ob 34/18p 5 Ob 34/18p Entscheidungstext OGH 10.04.2018 5 Ob 34/18p Auch