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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 47/02x 1 Ob 47/02x Entscheidungstext OGH 22.03.2002 1 Ob 47/02x
RECHTSPRECHUNG
RS0116214
Fälligkeit des Werklohns: Fälligkeit des Werklohns ist erst dann gegeben, wenn der Unternehmer dem Besteller Gelegenheit zur Überprüfung des Werks gegeben hat.
- Rechtssatz:
Fälligkeit des Werklohns ist erst dann gegeben, wenn der Unternehmer dem Besteller Gelegenheit zur Überprüfung des Werks gewährt hat.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob47/02x
- Schlagworte:
- Überwachung
- Entscheidung:
- 22.03.2002
- Norm:
- ABGB §1170
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
1 Ob 47/02x 1 Ob 47/02x Entscheidungstext OGH 22.03.2002 1 Ob 47/02x